ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH, ÄNDERUNGEN
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der We Influence People GmbH, Torstraße 60, 10119 Berlin (nachfolgend„WE INFLUENCE PEOPLE“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Siegelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2. Abweichende AGB des Auftraggebers finden auf die geschlossenen Verträge keine Anwendung, auch wenn WE INFLUENCE PEOPLE diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie finden nur dann Anwendung, wenn ihre Geltung von WE INFLUENCE PEOPLE ausdrücklich inTextform bestätigt wird.
1.3. Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2. VERTRAGSSCHLUSS, ANGEBOT
2.1. WE INFLUENCE PEOPLE wird dem Auftraggeber für die begehrten Leistungen einverbindliches Angebot in Textform unterbreiten. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots zustande. Das Angebot ist, soweit nicht anders vereinbart, 21 Tagelang gültig.
2.2. WE INFLUENCE PEOPLE schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, d. h. mit natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Der Auftraggeber sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne bzw. eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt.
3. VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGEN
3.1. Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Erbringung der jeweils im Angebot an gegebenen Leistungen aus dem Bereich des Social-Media-Marketings durch WE INFLUENCE PEOPLE.
3.2. Die von WE INFLUENCE PEOPLE angebotenen Leistungen umfassen in der Regel:
- Die Erstellung von Werbematerialien (z.B. Videos, Texte, Grafiken, Layouts, Bilder, Fotos, Designs, Logos, Icons, Fonts),
- die Veröffentlichung von Werbematerialien auf den Social-Media-Kanälen des Auftraggebers,
- die serienweise Veröffentlichung von Werbematerialien auf den Social-Media-Kanälen des Auftraggebers (“Storytelling“),
- die Entwicklung von Storytelling-Konzepten,
- die Durchführung von Social-Media-Gewinnspielen,
- die Interaktion mit Nutzern auf Social-Media im Namen des Auftraggebers (z.B. die Beantwortung von Nachrichten und Kommentaren).
4. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
4.1. WE INFLUENCE PEOPLE schuldet bei der Erbringung der vertraglich vereinbartenLeistungen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird – keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich branchenübliche Leistungen mittlerer Art und Güte.
4.2. Sollte auf einzelne Vertragsbestandteile ausnahmsweise das Werkvertragsrecht Anwendung finden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk innerhalb von fünf Werktagen nach Fertigstellung und Übergabe abzunehmen, sofern das Werk den vertraglichen Vorgaben sowie dem besprochenen Konzept im Wesentlichen entspricht.Die Abnahme darf nicht aus gestalterischen-künstlerischen Gründen verweigert werden. Erfolgt nach vorheriger Mahnung innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellung und Übergabe des Werkes keine Abnahme, so gilt das Werk als abgenommen. Im Falle von Sachmängeln stehen WE INFLUENCE PEOPLE drei Nachbesserungsversuche zu.
4.3. Die Angebote und allgemeinen Darstellungen der Leistungen von WE INFLUENCE PEOPLE (z.B. auf Websites oder in Werbebroschüren) sind unverbindlich und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese in Schriftform erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ benannt sind.
4.4. WE INFLUENCE PEOPLE ist berechtigt, sich zur Erfüllung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen eines oder mehrerer Unterauftragnehmer zu bedienen.
4.5. WE INFLUENCE PEOPLE ist berechtigt, den Namen und das Firmenlogo des Auftraggebers zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken, insbesondere im Internet, zu nutzen. Der Auftraggeber räumt WE INFLUENCE PEOPLE die hierfür erforderlichenNutzungsrechte zeitlich unbeschränkt ein und erklärt sich mit der Nutzung zu Referenzzwecken ausdrücklich und unwiderruflich einverstanden.
4.6. Der Auftraggeber stimmt zu, dass WE INFLUENCE PEOPLE das Recht hat, Materialien, die gemäß dieser Vereinbarung erstellt wurden, für das Portfolio, Muster und Eigenwerbung auf einschlägigen Web- und Social-Media-Präsenzen zu verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber bestimmte Materialien von der Freigabe gemäß diesem Absatz ausschließen oder den Zeitraum einer solchen Freigabe begrenzen möchte, vereinbaren WE INFLUENCE PEOPLE und der Auftraggeber in Textform eine solche Einschränkung.
4.7. WE INFLUENCE PEOPLE wird vom Auftraggeber ausdrücklich ermächtigt, über dieSocial-Media-Konten des Auftraggebers unter dessen Namen zu agieren. Hierzu gehört zum Beispiel die Beantwortung von Fragen und Kommentaren, die von Nutzern verfasst werden. WE INFLUENCE PEOPLE wird dies ausschließlich in dem Umfang tun, der für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. DerAuftraggeber ist berechtigt für den vertragsgemäßen Eigengebrauch Sicherungskopien der Inhalte anzufertigen. Er ist verpflichtet nach Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich alle angefertigten Vervielfältigungsstücke zu löschen bzw. zu vernichten
5. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
5.1. Der Auftraggeber wird WE INFLUENCE PEOPLE bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen unterstützen. Er stellt im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zurordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für WE INFLUENCE PEOPLE kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Auftraggeber rechtzeitig sämtliche benötigten Informationen, Unterlagen und Materialien an WE INFLUENCE PEOPLE übermitteln. Er wird WE INFLUENCE PEOPLE insbesondere alle notwendigenZugangsdaten zur Verfügung stellen und ggf. benötigte Zugriffsrechte erteilen.Verzögerungen oder Leistungsdefizite, die auf einer unterlassenen oder verzögertenVornahme von Mitwirkungshandlungen durch den Auftraggeber beruhen, gehen zu seinen Lasten. WE INFLUENCE PEOPLE ist in solchen Fällen insbesondere nicht zur Nachleistung verpflichtet und behält seinen Anspruch auf Vergütung in voller Höhe.
5.2. Der Auftraggeber stellt WE INFLUENCE PEOPLE – soweit für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich – ein benutzbares Profil sowie Werbekonto (nicht gesperrt) auf den jeweiligen Social-Media-Plattformen zur Verfügung. WE INFLUENCE PEOPLE haftet nicht für gesperrte Profile oder Werbekonten, die aufgrund von Handlungen vor der Zusammenarbeit mit WE INFLUENCE PEOPLE entstanden sind. Die Prüfpflicht trägt der Auftraggeber. Der Vergütungsanspruch von WE INFLUENCE PEOPLE bleibt davon unberührt.
5.3. Die Zugangsdaten für benutzbare Profile sowie Werbekonten hat der Auftraggebersorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Er hat dafür Sorge zutragen, dass diese keinem Dritten bekannt werden. Die Nutzung durch Mitarbeiter oder Betriebsangehörige des Auftraggebers bedarf der vorherigen Zustimmung von WE INFLUENCE PEOPLE.
5.4. Stellt der Auftraggeber Material für die Erstellung von Werbematerial zu Verfügung, so wird er dies WE INFLUENCE PEOPLE in einem gängigen elektronischen Formatübergeben.
5.5. Der Auftraggeber benennt WE INFLUENCE PEOPLE zu Beginn des Vertragsverhältnisses einen Ansprechpartner (und dessen Kontaktdaten), der für die Abstimmung der vertraglichen Leistungen und Zurverfügungstellung der erforderlichen Materialien und Unterlagen zuständig und befugt ist. Eine Änderung der Person des Ansprechpartners hat der Auftraggeber gegenüber WE INFLUENCE PEOPLE unverzüglich anzuzeigen.
5.6. Beauftragt der Auftraggeber WE INFLUENCE PEOPLE mit Leistungen, die die Erhebung von personenbezogenen Daten zum Inhalt haben oder erfordern, so werden– sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren – WE INFLUENCE PEOPLE die erforderlichen Rechtstexte (insbesondere Datenschutzinformationen und Einwilligungstexte) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber sichert zu, dass die übergebenen Rechtstexte im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen und stellt WE INFLUENCE PEOPLE von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund von Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit den übergebenen Texten gegen WE INFLUENCE PEOPLE geltend machen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber – sofern und soweit WE INFLUENCE PEOPLE bestimmte Vorgehensweisen und Strategien in Bezug auf das Social-Media-Marketing vorschlägt– bei der Umsetzung stets dafür Sorge zu tragen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. WE INFLUENCE PEOPLE erbringt diesbezüglich ausdrücklich keine Rechtsberatung. Der Auftraggeber ist datenschutzrechtlich alleinverantwortlich.
5.7. Beauftragt der Auftraggeber die Durchführung von Gewinnspielen auf Social-Media, so liegt es in dessen Verantwortungsbereich, dass die gesetzlichen Vorgaben sowie dieVorgaben der jeweiligen Social-Media-Plattform eingehalten werden. Die erforderlichen Gewinnspielbedingungen wird er WE INFLUENCE PEOPLE zur Verfügung stellen oder an geeigneter Stelle hinterlegen. Der Auftraggeber stellt WE INFLUENCE PEOPLE von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen WE INFLUENCE PEOPLE aufgrund oder imZusammenhang mit den übergebenen Gewinnspielbedingungen geltend machen
5.8. Nach Vertragsende wird der Auftraggeber unverzüglich die Zugangsdaten, wie Login-Namen und Passwörter, die er WE INFLUENCE PEOPLE mitgeteilt hat, ändern und ggf. erteilte Zugangsberechtigungen wieder entziehen.
6. TERMINE, ABSAGEN
6.1. Vereinbaren WE INFLUENCE PEOPLE und der Auftraggeber einen festen Termin für bestimmte zu erbringende Leistungen (z.B. Foto- oder Videoshooting) und kann der Termin von Seiten des Auftraggebers nicht wahrgenommen werden, so hat er dies gegenüber WE INFLUENCE PEOPLE unverzüglich in Textform anzuzeigen
6.2. Im Falle der Absage durch den Auftraggeber, hat dieser alle Auslagen (wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter), die WE INFLUENCE PEOPLE für den Termin bis zur entstanden sind, zu tragen.
6.3. WE INFLUENCE PEOPLE ist zudem berechtigt, eine Ausfallpauschale in Bezug auf die auf den Termin entfallende Vergütung gemäß nachfolgender Staffelung zu verlangen:
Weniger als 24 Std. vor dem Termin: 90%
Bis 24 Std. vor dem Termin: 75 %
Bis 48 Std. vor dem Termin: 50 %
Bis eine Woche vor dem Termin: 0 %
Dem Auftraggeber wird jedoch der Nachweis gestattet, dass WE INFLUENCE PEOPLE ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
7. MATERIAL DES AUFTRAGGEBERS
7.1. Der Auftraggeber stellt WE INFLUENCE PEOPLE ggf. Materialien (z.B. Videos, Texte, Grafiken, Layouts, Bilder, Fotos, Designs, Logos, Icons, Fonts) für die Erstellung von Werbematerial zur Verfügung. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Materialien keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, verletzen und er insbesondere zuvor die Einwilligung ggf. abgebildeter Personen zur Veröffentlichung eingeholt hat. Der Auftraggeber stellt WE INFLUENCE PEOPLE von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen WE INFLUENCE PEOPLE aufgrund oder in Zusammenhang mit übergebenen Materialien geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
7.2. Der Auftraggeber räumt WE INFLUENCE PEOPLE ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den übergebenen Materialien zum Zwecke der Erfüllung der nach diesem Vertrag bestehenden Pflichten gegenüber dem Auftraggeber ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich. Das Nutzungsrecht umfasst
- das Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oderteilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form,
- das Recht zur umfassenden Be- und Umarbeitung,
- das Recht zur Verbreitung in jeder Form und mit jedem Mittel, gleich ob dieVerbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, insbesondere zur Übertragung über drahtgebundene und drahtlose Netze,
- das Recht zur drahtgebundenen oder drahtlosen öffentlichen Wiedergabe,
- das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung in jeder Form, insbesondere in Social-Media-Netzwerken sowie
- das Recht, die Materialien sonst wie zugänglich zu machen
Der Auftraggeber sichert weiterhin zu, dass er berechtigt ist, über die Nutzungsrechte an den übergebenen Materialien zu verfügen und dass er keine Verfügungen getroffen hat, die der Einräumung der Nutzungsrechte an WE INFLUENCE PEOPLE entgegenstehen.
7.3. WE INFLUENCE PEOPLE wird die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien nur für die vertraglich vereinbarten Leistungen verwenden. WE INFLUENCE PEOPLE ist berechtigt aber nicht verpflichtet, für den vertragsgemäßen Eigengebrauch Sicherungskopien der Materialien anzufertigen. WE INFLUENCE PEOPLE wird nach Absprache mit dem Auftraggeber die Sicherungskopieren undetwaige weitere Vervielfältigungsstücke
7.3.1. nach Ende der Vertragslaufzeit löschen bzw. vernichten oder
7.3.2. für spätere Beauftragungen für weitere drei Jahre aufbewahren
7.4. Unabhängig davon, ob WE INFLUENCE PEOPLE Sicherungskopien oder Vervielfältigungsstücke besitzt oder aufbewahrt, liegt die alleinige Verantwortung zur sicheren Aufbewahrung und Anfertigung von Sicherungskopien beim Kunden. Der Kunde kann insbesondere keine Schäden aufgrund verlorener Materialien des Auftraggebers geltend machen.
8. WERBEMATERIAL
8.1. Vor der erstmaligen Veröffentlichung von Werbematerial wird dem Auftraggeber dieses von WE INFLUENCE PEOPLE in Form eines Entwurfs zur Freigabe vorgelegt. Verzögerungen bei der Veröffentlichung aufgrund einer schuldhaft nicht erteilten und/oder verzögerten Freigabe gehen dabei zu Lasten des Auftraggebers. WE INFLUENCE PEOPLE ist in solchen Fällen insbesondere nicht zur Nachleistung verpflichtet und behält seinen Anspruch auf Vergütung in voller Höhe
8.2. Sofern WE INFLUENCE PEOPLE für den Auftraggeber Werbematerialien erstellt, räumt WE INFLUENCE PEOPLE dem Auftraggeber ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes, nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht an diesen Materialien ein. Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen übertragen. WE INFLUENCE PEOPLE behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Werbematerialien an Dritte weiterzugeben und/oder diesen Nutzungsrechte hieran einzuräumen
9. RECRUITING-KAMPAGNEN
9.1. Beauftragt der Auftraggeber WE INFLUENCE PEOPLE mit der Erstellung und/oder Durchführung von Recruiting-Kampagnen, so wird WE INFLUENCE PEOPLE vornehmlich die Bewerbung der ausgeschriebenen Stelle in Social-Media-Netzwerken und die Kommunikation mit Bewerbern für den Auftraggeber übernehmen.
9.2. Der Auftraggeber wird WE INFLUENCE PEOPLE ein Anforderungsprofil für die ausgeschriebene Stelle zur Verfügung stellen, indem die Anforderungen an dieBewerber möglichst detailliert beschrieben werden.
9.3. WE INFLUENCE PEOPLE wird ausschließlich eine Vorauswahl von besonders vielversprechenden Bewerbern aufgrund der im Anforderungsprofil aufgestellten Kriterien treffen und dem Auftraggeber die vorausgewählten Bewerber bekannt geben. Die finale Auswahl eines Bewerbers obliegt allein dem Auftraggeber.
9.4. WE INFLUENCE PEOPLE übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass die ausgewählten Bewerber den Erwartungen oder Anforderungen des Auftraggebers entsprechen oder bestimmte Ergebnisse erzielen. Ebenso wenig bietet WE INFLUENCE PEOPLE Gewähr für die Richtigkeit der Angaben der Bewerber und den von diesen überreichtenUnterlagen, wie etwa Zeugnisse und Lebensläufe. WE INFLUENCE PEOPLE haftet insbesondere auch nicht für durch Bewerber verursachte Schäden.
9.5. Der Auftraggeber wird WE INFLUENCE PEOPLE unverzüglich darüber informieren, wenn die ausgeschriebene Stelle besetzt worden ist.
10. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG
10.1. Die Vertragslaufzeit und der Vertragsbeginn ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
10.2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die im Angebot angegebene Verlängerungsperiode (jeweils 3, 6 oder 12 Monate), wenn er nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich oder in Textform gekündigt wird.
10.3. Unberührt bleibt für beide Seiten das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber sich mit der Zahlung der Vergütung mehr als zwei Monate im Verzug befindet.
11. VERGÜTUNG, RECHNUNGSSTELLUNG
11.1. Höhe und Zahlungsweise (wiederkehrende Zahlung oder einmalige Zahlung) der Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
11.2. WE INFLUENCE PEOPLE wird dem Auftraggeber am Ende eines Kalendermonats oder nach Abschluss des Auftrags eine ordnungsgemäße Rechnung stellen, die sofort zur Zahlung fällig wird. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen anWE INFLUENCE PEOPLE zu entrichten.
11.3. Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen, darunter Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter.
11.4. WE INFLUENCE PEOPLE ist berechtigt, einen einmaligen oder monatlichen Vorschuss vom Auftraggeber zu verlangen, der bis zu 100% der vereinbartenVergütung zzgl. der voraussichtlich anfallenden Auslagen betragen kann. WE INFLUENCE PEOPLE ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten bzw. zu unterbrechen, bis der vereinbarte Vorschuss eingegangen ist. Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder nicht erfolgten Zahlung des Vorschusses beruhen, gehen zu Lastendes Auftraggebers.
12. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
12.1. WE INFLUENCE PEOPLE haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
12.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet WE INFLUENCE PEOPLE nur
12.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf)
12.2.2. nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG),
12.2.3. nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie
12.2.4. nach anderen gesetzlichen Bestimmungen, wenn und soweit diese eine Haftung zwingend vorschreiben bzw. soweit diese eine Haftungsbeschränkung und/oder einenHaftungsausschluss nicht gestatten.
12.3. Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist dieHaftung von WE INFLUENCE PEOPLE der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
12.4. Im Übrigen ist die Haftung von WE INFLUENCE PEOPLE ausgeschlossen.
12.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichenVertreter und Erfüllungsgehilfen von WE INFLUENCE PEOPLE.
13. HÖHERE GEWALT
13.1. Ereignisse, die WE INFLUENCE PEOPLE sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben („höhere Gewalt“), befreien WE INFLUENCE PEOPLE für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der durch dieseEreignisse erschwerten oder unmöglich gewordenen vertraglich übernommenen Leistungspflichten.
13.2. Dies gilt insbesondere beim Auftreten von Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und technischen Ereignissen außerhalb des Einflussbereiches von WE INFLUENCE PEOPLE, wie etwa die Unterbrechung der Energieversorgung, das Nichtfunktionierender Telekommunikation oder vergleichbare technische Hindernisse und deren Folgen.
13. HÖHERE GEWALT
13.1. Ereignisse, die WE INFLUENCE PEOPLE sowie deren gesetzliche Vertreter undErfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben („höhere Gewalt“), befreien WE INFLUENCE PEOPLE für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der durch dieseEreignisse erschwerten oder unmöglich gewordenen vertraglich übernommenenLeistungspflichten.
13.2. Dies gilt insbesondere beim Auftreten von Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und technischen Ereignissen außerhalb des Einflussbereiches von WE INFLUENCE PEOPLE, wie etwa die Unterbrechung der Energieversorgung, das Nichtfunktionierender Telekommunikation oder vergleichbare technische Hindernisse und deren Folgen.
14. ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION
14.1. WE INFLUENCE PEOPLE und der Auftraggeber sind sich darüber einig, dass die Kommunikation zwischen ihnen vorwiegend elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte E-Mail, stattfindet. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass unverschlüsselte E-Mails nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten
14.2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Kommunikation verwendeten bzw. gegenüber WE INFLUENCE PEOPLE benannten E-Mail-Postfächer eine einwandfreie Funktion aufweisen und unter den benannten E-Mail-Adressen die von WE INFLUENCE PEOPLE versandten E-Mails empfangen werden können Insbesondere hat der Auftraggeber beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von WE INFLUENCE PEOPLE versandten E-Mails zugestellt werden können.
15. DATENSCHUTZ, VERTRAULICHKEIT
15.1. WE INFLUENCE PEOPLE ist verpflichtet, die Kundendaten des Auftraggebers indessen Auftrag im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Hierzu schließen die Vertragsparteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
15.2. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist bzw. der Vertragszweck nicht eine Weitergabe erfordert, verpflichten sich die Vertragsparteien, alle Informationen und Daten, die zwischen ihnen im Zuge der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
16.1. Für die vorliegenden AGB und alle Verträge, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
16.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigenRegelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
16.3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträgen als Gerichtsstand der Sitz von WE INFLUENCE PEOPLE vereinbart. WE INFLUENCE PEOPLE ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
16.4. Erfüllungsort für alle von WE INFLUENCE PEOPLE zu erbringenden Leistungen ist derSitz von WE INFLUENCE PEOPLE.
